

Sigeko
Seit 1. Juli 1998 gilt die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV). Nach § 4 BaustellV haben Bauherren als Veranlasser eines Bauvorhabens, für eine wesentliche Verbesserung von Sicherheits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen zu sorgen und die Maßnahmen nach § 2 und § 3 Abs. 1 BaustellV zu veranlassen.
Als ausgebildeter Koordinator gemäß der RAB 30 verfügen wir über ausreichende baufachliche-, arbeitsschutzfachliche- und Koordinatorenkenntnisse wie auch über Erfahrungen mit Errichtung, Änderung und Abbruch von Bauvorhaben.
Unsere Leistungen:
- Beratung über die sicherheitstechnischen Belange in der Planungs- und Ausführungsphase
- Übernahme der notwendigen Vorankündigungen
- Klären sicherheitsrelevanter Belange zwischen den am Bau Beteiligten
- Ausarbeiten des SiGePlans mit den anzuwendenden Arbeitsschutzbestimmungen / Sicherheitsmaßnahmen
- laufende Kontrolle der Einhaltung des SiGePlan und Aktualisierung des SiGe-Plans am Baufortschritt
- Durchführen von Sicherheitsbegehungen
- Protokollieren der sicherheitsrelevanten Mängel und Hinwirken auf Beseitigung der Mängel
