graue Fläche
Ölfässer

Gefahrstoffsanierung

Sanierungsmaßnahmen mit Umgang von Asbesthaltigen Materialien wie auch künstlichen Mineralfasern obliegen den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) und erfordern eine kompetente Begleitung und Aufsicht der Maßnahmen.
 
Die TRGS 519 regelt Asbestsanierungen, wie z.B. die Demontage von asbesthaltigen Dachbelägen, Verkleidungen an Fassaden, haustechnischen Rohrleitungen, Trennwandkonstruktionen, Bodenbeläge, Brandschutzverkleidungen und Dichtstoffe.
 
Die TRGS 521 regelt den Umgang mit künst-lichen Mineralfasern (KMF), wie z.B. der Demontage von KMF als Isolierung von haustechnischen Leitungen und Dämmmaterialien in leichten abgehängten Deckenkonstruktionen und Akustikmaterialien.
 
Unter Beachtung der einschlägigen Regelwerke beraten wir den Bauherrn und zeigen Konzepte auf zur Sanierung mit notwendigen Schutzmaßnahmen und Einhaltung / Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften (GefStoffV).