Haus mit Gerüst
graue Fläche

Baudurchführung

Vorgaben aus der Planung eines Projektes in Bezug auf Architektur, Funktionen und Kostenansatz sind im Rahmen der Bauüberwachung qualifiziert und stringent umzusetzen.
Als „Sachwalter des Bauherrn" übernimmt sie vorrangig die Überwachung und Überprüfung der zu erbringenden Leistungen der beauftragten Auftragnehmer, koordiniert die Gewerke und sonstige Beteiligte (Planer, Behörden etc.) und steht in direktem Kontakt mit dem Bauherrn zur Klärung technischer Fragen.
 
In der Bauüberwachung übernehmen wir folgende Aufgaben:
  • Koordination und Überwachung der ausgeführten Arbeiten auf der Baustelle
  • Überprüfung der Bauausführungen in Bezug auf Qualität
  • Aufstellen und Durchsetzen des Terminplans in Bezug auf eine termingerechte Ausführung
  • Überprüfung und Kontrolle der Materiallieferungen auf Übereinstimmung der ausgeschriebenen und beauftragten Einbaumaterialien
  • Erstellung von Aufmaßen zur Abrechnung
  • Überwachung und Einhaltung von behördlichen Auflagen
  • Kostenkontrolle nach DIN 276